Seit 2005 fördern wir Spitzenforschung
Unsere Förderprogramme
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur interdisziplinären Spitzenforschung – von der Promotion über Auslandsaufenthalte bis zur Veröffentlichung.
Wichtiger Hinweis zur Förderung
Wir fördern ausschließlich interdisziplinäre Projekte, die eindeutig im Schnittbereich zwischen Philosophie und Neurowissenschaften, Kognitionswissenschaft oder KI liegen.
Rein philosophische oder rein neurowissenschaftliche Themen werden nicht gefördert. Bitte beantworten Sie bei Ihrer Bewerbung diese beiden Fragen:
- Was genau ist der Beitrag meines Projektes zu neurowissenschaftlichen Fragestellungen?
- Was genau ist der Beitrag meines Projektes zu philosophischen Fragestellungen?
Promotionsstipendien
Finanzierung für herausragende Doktorand*innen mit interdisziplinären Forschungsvorhaben – mit individueller Betreuung und wissenschaftlicher Vernetzung.

Förderumfang
- 1.000 € monatliches Stipendium
- 100 € Forschungskostenpauschale
- Regelförderung: 2 Jahre
- Verlängerung möglich (max. 3 Jahre)
Was wir bieten
- Finanzielle Sicherheit während der Promotion
- Persönliche Betreuung durch den Vorstand
- Netzwerk zu führenden Forschenden
- Flexibilität bei der Forschungsgestaltung
Voraussetzungen
- Interdisziplinäres Dissertationsvorhaben (Philosophie ↔ Neurowissenschaften/KI)
- Zulassung zur Promotion an einer Hochschule
- Höchstalter: 30 Jahre bei Förderungsende
- Empfehlungsschreiben von zwei Professor*innen aus unterschiedlichen Fachgebieten
- Herausragende Studienleistungen
Auslandsaufenthalte
Internationale Forschungskooperationen mit weltweit führenden Institutionen. Erweitern Sie Ihren wissenschaftlichen Horizont und knüpfen Sie wertvolle Kontakte.
Förderumfang
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Lebenshaltungskosten im Ausland
- Dauer nach Projektbedarf
- Individuelle Förderhöhe
Mögliche Aktivitäten
- Forschungsaufenthalte an Partnerinstituten
- Teilnahme an internationalen Konferenzen
- Kooperationen mit ausländischen Forschenden
- Datenerhebung im Ausland
Voraussetzungen
- Klares Forschungsvorhaben mit Auslandsbezug
- Exposé mit zeitlichem Ablauf
- Kostenplan mit Finanzierungsnachweis
- Stellungnahme eines Professors oder einer Professorin
- Nachweis der interdisziplinären Ausrichtung
Druckkostenzuschüsse
Unterstützung bei der Veröffentlichung von Dissertationen, Habilitationen und wissenschaftlichen Publikationen in renommierten Verlagen.

Förderumfang
- Pauschalzuschuss nach Prüfung
- Druckkosten
- Digitale Publikation (Open Access)
- CD-ROM- und DVD-Produktion
Veröffentlichungsformen
- Dissertationen
- Habilitationsschriften
- Monographien
- Open-Access-Publikationen
Voraussetzungen
- Druckversion der Arbeit vorlegen
- Vollständige Gutachten aus dem Verfahren
- Kostenvoranschlag des Verlags
- Hinweis auf die Stiftungsförderung in der Publikation
- Belegexemplare für den Vorstand
So bewerben Sie sich
Der Bewerbungsprozess ist unkompliziert und kann jederzeit erfolgen. Es gibt keine festen Bewerbungsfristen.
1. Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen und fassen Sie diese in einer einzigen PDF-Datei zusammen. Achten Sie darauf, dass Ihr Vorhaben klar den interdisziplinären Charakter herausstellt.
2. Bewerbung einreichen
Senden Sie Ihre vollständige Bewerbung per E-Mail an info@barbara-wengeler-stiftung.de.
3. Begutachtung
Die Mitglieder des Stiftungsvorstands prüfen Ihre Bewerbung. In Einzelfällen werden externe Gutachter*innen hinzugezogen. Mindestens ein Vorstandsmitglied führt ein persönliches Auswahlgespräch.
4. Entscheidung und Vertragsabschluss
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Förderungsvertrag. Dieser beinhaltet regelmäßige Berichtspflichten und die Verpflichtung zur Rückzahlung eines angemessenen Betrags nach Eintritt ins Berufsleben.
Erforderliche Unterlagen (Promotionsstipendien)
- Ausformulierter Lebenslauf mit tabellarischer Übersicht
- Exposé des Dissertationsvorhabens (max. 15 Seiten)
- Stand der Forschung und einschlägige Literatur
- Eigene Vorarbeiten und methodisches Vorgehen
- Zeitplan für die Promotion
- Empfehlungsschreiben der Erstbetreuung
- Gutachten einer zweiten Hochschullehrerin oder eines zweiten Hochschullehrers aus einem anderen Fachgebiet
- Kopien aller Hochschulzeugnisse
Bereit für Ihre Bewerbung?
Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@barbara-wengeler-stiftung.de. Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr. Norbert Müller.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es feste Bewerbungsfristen?
Nein, Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden. Es gibt keine festen Stichtage.
Muss mein Projekt wirklich interdisziplinär sein?
Ja, das ist eine zentrale Fördervoraussetzung. Rein philosophische oder rein neurowissenschaftliche Arbeiten werden nicht gefördert. Ihr Projekt muss eindeutig sowohl zur Philosophie als auch zu den Neurowissenschaften, der Kognitionswissenschaft oder der KI beitragen.
Kann ich mich auch aus dem Ausland bewerben?
Ja, Bewerbungen aus dem Ausland sind möglich, sofern eine Verbindung zu einer deutschsprachigen Hochschule besteht und die Promotion dort erfolgt.
Wie hoch ist die Rückzahlungsverpflichtung?
Die Höhe richtet sich nach Ihrer späteren finanziellen Leistungsfähigkeit und wird im Förderungsvertrag individuell geregelt. Ziel ist, dass Sie die erhaltene Förderung an die nächste Generation weitergeben können.
Kann ich während der Förderung nebenbei arbeiten?
Das Stipendium soll Ihnen ermöglichen, sich vollständig auf Ihre Forschung zu konzentrieren. Nebentätigkeiten sind nur in begrenztem Umfang möglich und sollten mit dem Vorstand abgestimmt werden.
Werden auch Frauen besonders gefördert?
Die Stiftung achtet darauf, dass Frauen und Männer soweit als möglich gleichmäßig gefördert werden. Wir ermutigen Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung.
Wie lange dauert das Auswahlverfahren?
Die Dauer variiert, da Bewerbungen fortlaufend geprüft werden. In der Regel können Sie mit einer Rückmeldung innerhalb von zwei bis drei Monaten rechnen.
